Kirchensteuer - Was wird aus Ihrem Geld ?

Ihre Kirchensteuer ermöglicht der Evangelischen Landeskirche in Baden eine umfassende geistliche und soziale Arbeit.

Gottesdienst und Kirchenmusik, Kindergarten und Diakoniestation, Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Senioren und Bildungsarbeit sowie vieles andere mehr: In allem bezeugt die Evangelische Landeskirche in Baden Gottes Liebe zu allen Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag für die soziale Kultur in unserer Gesellschaft.

Für Ihre Beiträge an Kirchensteuern und Spenden sowie besonders an Zeit und Engagement danken wir Ihnen herzlich. Mit Ihren Beiträgen sorgen Sie dafür, dass die Evangelische Landeskirche in Baden auch weiterhin eine Kirche für die Menschen vor Ort sein kann.

Im folgenden Abschnitt können Sie einen Flyer herunterladen bzw in einem PDF-Reader betrachten, der Sie über die Verwendung der Kirchensteuer in unserer Landeskirche im Jahr 2010 informiert.

Wie die Kirchensteuer verwendet wird - 2010

Erhebung der Kirchensteuer durch die Finanzämter

Die Kirchensteuer wird zusammen mit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von den Finanzämtern erhoben. Da die Kirchensteuer unmittelbar mit der Einkommensteuer zusammenhängt wurde die Steuererhebung gegen eine „Bearbeitungsgebühr“ von 3% des Steueraufkommens auf die Finanzverwaltung übertragen. Eine eigene Steuererhebung durch die Kirchen wäre um ein vielfaches aufwändiger und teurer.

Die Finanzverwaltung überweist das monatliche Kirchensteueraufkommen an die Kirchen. Wir wissen daher nicht, welches Kirchenmitglied wie viel Kirchensteuer bezahlt. Dies ist einerseits gut, weil dadurch die Anonymität des Steuerzahlers und das Steuergeheimnis gewahrt werden, andererseits können wir uns wegen dieser Anonymität nicht direkt bei unseren Kirchensteuerzahlern bedanken – weil wir sie nicht kennen.

Entwicklung in den letzten Jahren

In den vergangenen Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer kontinuierlich von 53% auf 42% gesenkt, gleichzeitig wurde der Grundfreibetrag erhöht. Das Kirchensteueraufkommen war von der Steuersenkung unmittelbar betroffen. Insgesamt ergab sich eine Entlastung von bis zu 20% bei gleich bleibendem Einkommen.

Als Kirche stehen wir vor der Aufgabe, mit weniger Kirchensteuereinnahmen ein immer teurer werdendes Leistungsspektrum aufrecht zu erhalten.
Denn im Gegensatz zum Staat haben wir keine Möglichkeit, geringere Steuereinnahmen durch Steuererhöhungen an anderer Stelle (z.B. Verbrauchssteuern) zu kompensieren.

Was werden uns die nächsten Jahre bringen?

Die Entwicklung unseres Kirchensteueraufkommens wird in den nächsten Jahren von der demographischen Entwicklung geprägt werden.

Niedrige Geburtenraten, Kinder die nicht getauft werden und Erwachsene, die aus der Kirche austreten lassen die Anzahl der Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden Jahr für Jahr sinken. Gebremst wird diese Tendenz dadurch, dass das Gebiet unserer Landeskirche wirtschaftlich stabil ist und einen hohen Lebensstandart vermittelt. Deshalb haben wir überdurchschnittlich viele Zuziehende.

Für die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens ist jedoch neben der Anzahl der Kirchenmitglieder vor allem die Anzahl der erwerbstätigen Kirchenmitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen ausschlaggebend. Längere Lebensarbeitszeiten, steuerpflichtige Renteneinkünfte und steigende Löhne wirken sich hier durchaus positiv aus, das Kirchensteueraufkommen wird nach einem Rückgang in den Jahren 2009 und 2010 künftig wieder ansteigen.

Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Evangelische Landeskirche gerade von Lohnerhöhungen besonders betroffen ist, werden doch rd. 80% der Kirchensteuereinnahmen für Personalkosten verwendet. Auch steigende Energiekosten belasten die kirchlichen Haushalte mehr und mehr, sind doch insgesamt rd. 3.000 kirchliche Gebäude zu unterhalten, von denen rd. 800 als kulturell besonders wertvoll gelten.

Die Kaufkraft unserer Kirchensteuereinnahmen sinkt – deutlich und kontinuierlich! Deshalb steht die Evangelische Landeskirche in Baden vor besonderen strategischen Aufgaben. Ein breites Leistungsspektrum will mit immer weniger zur Verfügung stehenden Mitteln bedient werden.

Aber die Evangelische Landeskirche sieht sich gut gerüstet für die Zukunft. Bereits vor Jahren wurden erste zukunftsweisende Maßnahmen ergriffen.

So können beispielsweise die landeskirchlichen Pflichten der Alters – und Krankheitsversorgung inzwischen fast vollständig von kapitalgedeckten Sondervermögen getragen werden. Die laufenden Haushalte werden dadurch entlastet und können sich ganz den kirchlichen Aufgaben widmen. Im Rahmen eines Gebäudenutzungskonzeptes wird der Immobilienbestand der Landeskirche den Erfordernissen angepasst. In die energetische Sanierung von Pfarrhäusern werden 10 Mio. € investiert.

Folgen für unsere Gemeinde

Dennoch werden die einzelnen Gemeinden, so auch St.Ilgen, sich in Zukunft Gedanken darüber machen müssen, entweder manche Dienste einzustellen und damit Risiken zu minimieren, oder die Gemeindeglieder um ein besonderes Kirchgeld zu bitten und Sponsoren für bestimmte Aufgaben zu finden. Denkbar wäre auch die Gründung eines Fördervereins für bestimmte Aufgaben.

Weitere Informationen

Wer sich gerne weiter über die Kirchensteuer, ihre Voraussetzungen und ihre Funtion in unserer Landeskirche informieren möchte, findet dazu mehrere Unterseiten auf der Website unserer Landeskirche.

Durchaus empfehlenswert ist auch die Darstellung in Wikipedia.

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