Gemeindeversammlung im Herbst 2019

Gemeindeversammlung am 9. November 2019
 
Im Anschluss an den Abendgottesdienst von Pfr. Andreas Maier zum Thema "Wenn Mauern fallen" begrüßt der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Dr. Jürgen Frohn, die Anwesenden.
 
TOP 1: Vorstellung des neuen Gemeinediakons Daniel Horsch
 
Schuldekanin Christine Wolf, die während der Erkrankung von Pfr. Jörg Geißler die Geschäftsführung übernommen hat, begrüßt Daniel Horsch, der seit dem 01.11.2019 als Gemeindediakon in der ev. Kirchengemeinde St. Ilgen tätig ist.
 
Daniel Horsch stammt aus Eppelheim, wo er ehrenamtlich in der Jugendarbeit und dem Kirchengemeinderat tätig war. Nach dem Studienwechsel von Theologie zu Religionspädagogik, beendete er 2016 sein Studium mit dem Bachelor in Religionspädagogik und Gemeindediakonie.
 
Zuletzt war er in der evangelischen Landeskirche Baden, im Kirchenbezirk Bretten-Bruchsal, in der Region Südlicher Kraichgau tätig. Dort verantwortete er die Zusammenführung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in vier Kirchengemeinden. Er freut sich nun darauf, sich ganz auf eine Kirchen-gemeinde konzentrieren zu dürfen. Vor einigen Tagen ist er zusammen mit seiner Frau Stefanie und seiner zweijährigen Tochter Nina in das neu erworbene und renovierte Haus in St. Ilgen eingezogen.
 
Die offizielle Einführung von Daniel Horsch findet im Gottesdienst am 1.12.2019 statt.

 
TOP 2: Vorstellung der Kandidierenden für die Kirchenwahl am 1.12.2019
 
Aufgrund der Gemeindegröße sollte der Kirchengemeinderat in St.Ilgen acht gewählte Mitglieder haben, zusätzlich zu den Hauptamtlichen, die kraft ihres Amtes dem Kirchengemeinderat angehören. Der aktuelle Kirchengemeinderat hat diese Anzahl auf sechs reduziert. Leider stehen nur vier Kandidierende für die Wahl am 1.12.2019 zur Verfügung.
 
Von der vier verbliebenen gewählten Mitgliedern des Kirchengemeinderats stehen Susanne Flory und Eva Sambel zur Wahl. Darüber hinaus kandidieren Nikola Schirra und Maggie-Jane Sommerauer. Da Frau Sommerauer vor zwei Wochen Mutter geworden ist, kann sie nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Die anderen Kandidierenden stellen sich der Gemeinde vor und berichten über ihre Motivation, sich als Älteste in die Arbeit der Kirchengemeinde einzubringen.

Herr Frohn ergänzt, dass bei dieser Wahl zum Kirchengemeinderat zwar keine Auswahlmöglichkeit besteht. Dennoch kann die Gemeinde durch eine zahlreiche Abgabe ihrer Stimmen dem neuen Kirchengemeinderat den Rücken stärken.
 
Die öffentliche Auszählung der Kirchenwahl erfolgt am Sonntag, den 1. Dezember ab 13 Uhr im Martin-Luther-Haus.


TOP 3: Ablauf der Wahl als reine Briefwahl
 
Herr Frohn erläutert das Wahlverfahren. Der Stimmzettel ist in den blauen Stimmzettelumschlag einzulegen. Dieser ist zu verschließen und zusammen mit dem unterschriebenen Briefwahlschein in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen. Der rote Wahlbriefumschlag kann in den Briefkasten der Kirchengemeinde neben der Kirche eingeworfen werden oder im Pfarrbüro abgegeben werden. In der Woche vom 25.11. bis 29.11. ist außerdem die Abgabe der Wahlbriefe in den Wahlurnen im evangelischen Kindergarten Probsterwald, im Generationenzentrum und im Rathaus in St. Ilgen möglich. Details hierzu stehen im aktuellen Gemeindebrief.


TOP 4: Anfragen und Anregungen aus der Gemeinde
 
Herr Frohn verliest ein Grußwort von Pfarrer Jörg Geißler an die Gemeinde, in welchem sich dieser für die zahlreiche Anteilnahme und Genesungswünsche aus der Gemeinde bedankt. Es ist noch nicht abzusehen, wie lange die Krankschreibung andauern wird. Nach der aktuellen Behandlungsphase wird die darauffolgende Untersuchung zeigen, wie sich der Gesundheitszustand von Herrn Geißler weiter entwickelt.
 
Aus der Gemeinde kommt die Anregung, einen Kirchendiener einzustellen, so dass ein fester Ansprechpartner vorhanden ist. Laut Kirchengemeinderat gab es auf die letzte Stellenausschreibung keine Rückmeldung. Zur Zeit gibt es eine Gruppe von vier bis fünf Personen, die sich die Aufgaben des Kirchendieners teilen. Die Aufgaben des Hausmeisters sind an externe Firmen vergeben. Dass nicht alle Aufgaben an einer einzigen Person hängen, hat auch den Vorteil, dass bei einem krankheitsbedingten Ausfall dieser Person nicht sofort eine größere Lücke entsteht.


St. Ilgen, 23.11.2019
Jürgen Frohn

 

 
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