Sie wollen dazugehören ?!

Wir sagen Ihnen, wie Sie (wieder) Mitglied werden:
Wenn Sie früher Kirchenmitglied waren ( durch Ihre Taufe ) und wieder werden möchten, dann vereinbaren Sie mit unserem Pfarrer einen Termin. Wenn Sie es noch nicht waren, aber werden möchten, steht entweder eine Erwachsenentaufe oder ein Übertritt aus einer andern Konfession an. Auch in diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

Keine Angst!
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig. Dennoch werden wir auch über die Gründe für Ihren damaligen Austritt miteinander sprechen. Oft stehen ja persönliche Erfahrungen und die Suche nach Wahrheit im Glauben im Hintergrund, die Menschen erst nach Jahren wieder zurück zur Gemeinschaft mit anderen Christen in der Kirche bringen.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird unser Pfarrer alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.
      
Wenn Sie sicher sind, dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Dieser Aufnahmeantrag wird durch den Pfarrer in der nächsten Sitzung dem Kirchengemeinderat vorgelegt. Stimmt der Kirchengemeinderat zu, was nur in extremen Ausnahmefällen nicht der Fall sein wird, so werden Sie in der Regel zum nächsten Abendmahlsgottesdienst eingeladen. Dort feiern Sie mit uns Abendmahl und werden im Anschluss an den Gottesdienst in Anwesenheit von Mitgliedern des Kirchengemeinderats vom Pfarrer als neues Mitglied der Gemeinde begrüßt und gesegnet.
      
Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen ( Nähere Infos hier ). Sie beträgt acht Prozent der Lohn- bzw. Einkomensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch die Koppelung an das Einkommen nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

 

 
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