Taufe von Kindern

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, dann ist der erste Schritt die Anmeldung im Pfarramt. Bitte bringen Sie dazu die "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" mit, ebenso die Namen, Konfession und Adressen der Paten. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Pfarramt auf, bevor Sie Ihre Taufe planen. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt, wenn sie nicht aus der eigenen Gemeinde sind.

Paten

Voraussetzung dafür, dass die von Ihnen ausgewählten Personen auch von der Kirche als Paten anerkannt werden können, ist ihre Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.

Denn neben ihrem familiären Auftrag, die Eltern bei der Aufgabe der Erziehung zu unterstützen sowie Gesprächspartner und Vertrauenspersonen der Kinder zu werden, bedeutet das Patenamt, das die Kirche verleiht, auch den Auftrag, neben den Eltern den Kindern Grundlagen im Glauben zu vermitteln.

Damit versteht sich von selbst, dass Mitglieder anderer Glaubensauffassungen (z.B. Moslems, Juden, Buddhisten o.a. ...) nicht als Paten in Frage kommen, genausowenig wie Mitglieder von christlichen 'Sondergemeinschaften', die die Taufe durch andere christliche Gemeinden nicht anerkennen und für sich einen Exklusivzugang zu Gott behaupten.

Ebensowenig kommen Menschen als Paten in Frage, die aus der christlichen Gemeinschaft ausgetreten sind. Da es eine Vielzahl von Gründen zur Aufgabe der Mitgliedschaft in der Kirche gibt, werden Sie einsehen, dass wir diese nicht in jedem Fall überprüfen können. Da es jedoch zum Grundbestand unseres christlichen Bekenntnisses gehört, dass wir "an die Gemeinschaft der Heiligen" glauben, also an die Solidarität der im Glauben verbunden Christen untereinander, können wir in einem solchen Fall nur die Aufkündigung der Solidarität feststellen. Damit ist der/die Betreffende auch kaum in der Lage, diesen Gedanken der Solidarität von Christen untereinander den ihm anbefohlenen Schützling gegenüber glaubwürdig zu vertreten.

Paten müssen daher einer der Gliedkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (kurz ACK) angehören, einer der Paten sollte evangelisch sein. Die in der ACK vertretenen Konfessionen erkennen die Taufe ihrer Mitglieder gegenseitig als christliche Taufe an. Wer zu den Mitgliedskirchen der ACK gehört, erfahren Sie unter diesem Link.

Bitte klären Sie also unbedingt mit den von Ihnen zu Paten gewählten Menschen vorher ab, ob sie Mitglied einer christlichen Kirche in der ACK sind. Sie brauchen mindestens einen solchen Paten. Bei dieser Gelegenheit können Sie sie dann auch gleich bitten, bei ihrem jeweils zuständigen Pfarramt eine Patenbescheinigung zu erbitten. Diese muss uns spätestens bei der Taufe vorliegen, wenn möglich früher. (Dies ist nicht nötig, wenn die entsprechende Person evangelisch ist und in unserer Kirchengemeinde ihren ersten Wohnsitz hat).

Wenn Sie Menschen zu Paten bitten, die nicht Mitglied in einer ACK-Gemeinschaft oder -Kirche sind, können wir sie nicht in unseren Kirchenbüchern als Pate führen. Davon unbenommen ist, wie sie das selbst im familiären Zusammenhang halten möchten.

Zur Übernahme der Patenschaft sind Mitglieder der Evangelischen Kirche befugt, die 14 Jahre alt und konfirmiert sind.

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