Organisatorische Details

Stammbuch / Heiratsurkunde
Wenn Sie erst am Tag vor der kirchlichen Trauung auch standesamtlich heiraten, bringen Sie die Heiratsurkunde (mit dem Aufdruck: "nur für kirchliche Zwecke") und Ihr Stammbuch bitte mit zur kirchlichen Trauung. Sie können letzteres dann nach wenigen Tagen im Pfarramt ausgefüllt wieder abholen.
Sollte Ihre standesamtliche Hochzeit schon einige Zeit zurückliegen, dann können Sie diese Formulare schon früher im Pfarramt oder beim Vorbereitungsgespräch abgeben.

Fotografieren / Filmen
Wir bitten, während des Gottesdienstes nach Möglichkeit nicht mit Blitzlicht zu fotografieren. Es kann gerne gefilmt werden. Wir bitten nur darum, dass die filmende Person nicht im Altarraum hin- und herläuft, sondern von einem geeigneten Platz aus (z.B. Empore/Bank) filmt.
Sowohl beim Filmen wie beim Fotografieren sollte dies jeweils nur eine Person übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Außerdem besteht ja in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Ringe
Die Eheringe geben Sie bitte kurz vor der Trauung bei unserem Kirchendiener oder dem/der Pfarrer/in ab.

Kollekte am Ausgang
In der Regel wird am Ausgang nach der Trauung für die eigene Gemeinde gesammelt. Sie können die Kollekte aber auch einem speziellen Zweck unserer Gemeindearbeit zukommen lassen.

Reisstreuen
Mit dem Reisstreuen beim Auszug aus der Kirche wünscht man dem Brautpaar symbolisch eine zahlreiche Nachkommenschaft. Auch wenn das Reisstreuen heute noch oft praktiziert wird, möchten wir Sie bitten, davon abzusehen. Einmal sind es Lebensmittel, die auf den Boden geworfen werden, und zum anderen hat unser Kirchendiener, besonders wenn es naß ist, viel zusätzliche Mühe mit der Reinigung.

Hochzeiten mit einem katholischen Partner
Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (in Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Teil sollte rechtzeitig (c.a. 6 Wochen vor der geplanten Hochzeit) mit Partner bzw. Partnerin zum katholischen Pfarrer gehen und bei ihm "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Ökumenischen Trauung. Diese wird dann von einem evangelischen Pfarrer/Pfarrerin und dem katholischen Pfarrer gemeinsam in der evang. oder einer der kath. Kirchen gehalten. Das Traugespräch findet auch mit beiden statt.

 

 
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